Transparente Verwaltung bis zum 31.12.2021

Meranarena

Dieser Abschnitt mit der Bezeichnung "Transparente Verwaltung" steht in Anwendung der im Gesetz Nr. 190 vom 06.11.29012 festgelegten Verpflichtungen zur Offenlegung, Transparenz und Verbreitung von Informationen durch die öffentliche Verwaltung gemäß den im GvD Nr. 33 vom 14.03.2013 enthaltenen Bestimmungen und in Übereinstimmung mit den Spezifikationen und Ausnahmen, die von der regionalen Anpassungsgesetzgebung für die regionalen Körperschaften mit Artikel 1 des Regionalgesetzes Nr. 10 vom 29.10.2014, integriert durch LG 16/2016.

Die Bestimmungen von Artikel 1 der L.G. 10/2014 gelten für regionale Körperschaften, wie z.B. MERANARENA, es sei denn die Landesbestimmungen, auf die sich dieselben Körperschaften beziehen, dies nicht anders regeln.

Das L.G. 16/2016 setzt die Frist von 6 Monaten (16. Juni 2016) für die Einhaltung der Änderungen des Gesetzesdekrets 33/2012, eingeführt durch GvD 97/2016, fest. Die in diesem Abschnitt enthaltenen Daten, Informationen und Dokumente werden in Übereinstimmung mit der oben genannten Gesetzgebung veröffentlicht.

Dieser Abschnitt ist gemäß Anhang 1 des Gesetzesdekrets 33/2013 und Anhang 1 des Beschlusses Nr. 1310 vom 28.12.2016 der staatliche Aufsichtsbehörde ANAC („Erste Richtlinien für die Umsetzung der im Gesetzesdekret enthalten Verpflichtungen zur Offenlegung, Transparenz und Verbreitung von Informationen gemäß GvD 33/13, abgeändert durch Gesetzesdekret Nr. 97/2016“) in Übereinstimmung mit den in Artikel 1 des L.G 10/2014 genannten Ausnahmen und Spezifikationen abgeändert durch L.G. 16/2016 und unter Berücksichtigung der subjektiven Reichweite von MERANARENA, festgelegt worden.

Im Abschnitt der Website www.meranarena.it sind die Daten, Informationen und Dokumente verfügbar, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 des L.G. Nr. 8 vom 13.12.2012 veröffentlicht worden sind. Im Unterabschnitt „Transparente Verwaltung“ sind Daten, Informationen und Dokumente enthalten, gemäß Gesetz 190/2012 in Bezug auf die Dreijahrespläne zur Vorbeugung der Korruption und die Dreijahrespläne zur Transparenz und Integrität.

Wir informieren, dass die Grundsätze und Regeln für den Schutz personenbezogener Daten auch bei der Veröffentlichung von Daten im Web aus Gründen der Transparenz eingehalten werden müssen gemäß Abs. 3 des Art. 1 des L.G. 10/2014 und Beschluss Nr. 243 vom 15.05.2014 der Datenschutzbehörde. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Begriff "personenbezogene Daten" wie folgt definiert wird: „Alle Informationen über eine natürliche Person, die, auch indirekt, durch Bezugnahme auf andere Informationen, einschließlich einer persönliche Identifikationsnummer, identifiziert oder identifizierbar ist" Wir informieren weiters, dass die veröffentlichten persönlichen Daten nur unter der Bedingungen wiederverwendbar sind, die von der aktuellen Gesetzgebung zur Wiederverwendung öffentlicher Daten vorgesehen sind (GvD. Nr. 36 vom 24.1.2006 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Dokumenten in der öffentlichen Verwaltung) und zwar unter Bedingungen, die mit den Zwecken, für die sie gesammelt und aufgezeichnet wurden, vereinbar sind, und unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.

Privacy policy

Dieser Abschnitt enthält Daten, Informationen und Dokumente zu:

Datum letzte Änderung: 20.12.2021
Part. IVA: IT01692600214 Società trasparente fino al 31/12/2021Società trasparenteImpressumPrivacyImpostazioni privacyCookies